Häufig gelangen durch falsche Anwendung am Waschplatz oder fehlende Abfangsysteme Pflanzenschutzmittelhaltige Abwasser in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer. Gelangen sie in die Abwasserkanalisation, sind Kläranlagen nicht in der Lage, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln abzubauen oder aus dem Abwasser herauszufiltern. Eine korrekte Handhabung ist daher beim Reinigen der Spritze und anschliessendem Entsorgen von belastetem Waschwasser wichtig.
Befüllen der Spritze
Doch zunächst ist das richtige Befüllen der Spritze ein erster Schritt, um einen möglichen Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer zu umgehen. Der Platz für das Befüllen der Spritze muss spezielle Anforderungen erfüllen: Hier müssen verschüttete Pflanzenschutzmittel und überlaufende Spritzbrühe aufgefangen und gesammelt werden können.
Folgende Möglichkeiten wären:
- ein dichter und abflussloser Platz, der überdacht ist (um das Abschwemmen durch Regen zu vermeiden)
- ein dichter Platz, der in das Güllelager entwässert
- ein mobiler Befüllplatz
- ein Reinigungsplatz, der in eine Behandlungsanlage entwässert
- eine dem Gerät angepasste Auffangwanne
Waschwasser-Behandlung nach dem Feldgang
Erfolgt die Reinigung der Spritze auf dem Betrieb, ist ein speziell eingerichteter Platz notwendig, auf dem das anfallende Waschwasser gesammelt werden kann. Plätze, die in die Schmutzwasser- oder Regenwasserkanalisation oder eine Sichergrube entwässern, sind für das Befüllen und die Spritzreinigung verboten, da hier ein grosses Risiko für Gewässerverunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel besteht.[IMG 2]
Es gibt folgende Möglichkeiten, um Waschwasser korrekt zu entsorgen:
Fester Füll- und Reinigungsplatz
Für das Befüllen und Reinigen der Spritze muss der Waschplatz dicht sein und über ein Gefälle und einen Einlaufschacht verfügen, damit das Waschwasser aufgefangen und in einen Rückhaltetank geleitet werden kann. Der Einlaufschacht sollte dabei über einen Schlammsammler und gegebenenfalls einen Ölabscheider verfügen (falls der Waschplatz auch für die Grobreinigung von Maschinen genutzt wird), um Schmutz abzufangen.
Für den Einsatz im Wein- und Obstbau sind auch Kupferfilter erhältlich.
Eine Überdachtung verhindert, dass Regenwasser das System belastet. Wenn der Reinigungsplatz auch zum Befüllen der Spritze verwendet wird, wie es für gewöhnlich ist, werden zusätzlich Schlauchgalgen, Durchflusszähler, Spüleinrichtung für Gebinde, Lagerschrank für Pflanzenschutzmittel usw. benötigt.
Einschränkungen: Für den Bau eines dichten Platzes mit Beton oder Asphalt ist eine Baubewilligung notwendig. In Gewässerschutzbereichen Au und Ao sowie in Grundwasserschutzzonen ist für einen Waschplatz zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich.
Kosten: Die Kosten variieren je nach Ausstattung (Überdachtung, Installation Füllplatz usw.). Für die Planung und Bewilligung ca. Fr. 4000.-, Platz Fr. 150.- pro m2, Überdachung Fr. 250.- pro m2, Schlammsammler Fr. 3000.-, Kupferfilter Fr. 3000.-, Wasseranschluss Fr. 4000.-, Lagerschrank Fr. 3000.-.
Bestehen bereits Waschplätze, ist zu prüfen, ob ein solcher Platz mit geringen baulichen Anpassungen für die Reinigung der Spritze aufgerüstet werden kann. Da die Anforderungen je nach Kanton variieren können, sollte die zuständige kantonale Stelle (Amt für Gewässerschutz) bei der Planung einbezogen werden.
Mobiler Füll- und Reinigungsplatz
Auf dem Markt sind mobile Plätze aus dichter Plane mit Überlaufschutz erhältlich. Von dort wird das Waschwasser in einen Rückhaltetank gepumpt. Zu beachten ist, dass die Plane an einem überdachten Ort aufgebaut wird, ansonsten muss sie nach dem Gebrauch wegen Regenwasser weggeräumt werden. Der Nachteil an dieser Plane ist der rasche Verschleiss bei intensivem Gebrauch.
Kosten: Plane ab Fr. 2788.- (3 x 5 m), Zubehör (Tauchpumpe, Schläuche usw.)
Geeignet ist solch eine Plane nur für Betriebe, welche die Spritze gelegentlich reinigen.
Die Reinigung der Spritze darf auch auf einer bewachsenen Fläche in der Umgebung des Hofes erfolgen. Benötigt wird lediglich ein Generator als Stromquelle für den Hochdruckreiniger und ein Wasseranschluss für den Wassertank.
Das Waschwasser gelangt bei der Reinigung auf die bewachsene Fläche. Pflanzenschutzmittel-Rückstände werden im Boden abgebaut. Doch zu beachten ist: Die Fläche muss so beschaffen sein, dass eine Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen und das Waschwasser nicht abgeschwemmt werden oder in einen Einlaufschacht gelangen kann. Eine solche Fläche sollte nur gemulcht und nicht genutzt werden, da Rückstände im Futter möglich sein könnten.
Einschränkungen: Der Standort darf nur einmal jährlich genutzt werden. Die Reinigung ist in Grundwasserschutzzonen S2 und Sh nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern, Einlaufschächten und entwässerten Strassen muss eingehalten werden. Eine mehrmalige Nutzung pro Jahr ist nur dann zulässig, wenn
- weder die Reinigung auf dem Feld noch auf einem dichten Waschplatz möglich ist und
- wenn die zuständige kantonale Behörde zum Schluss kommt, dass eine Grundwasser-Verunreinigung oder eine unzulässige Belastung des Bodens auch langfristig ausgeschlossen werden kann.
Die Reinigung auf bewachsener Fläche eignet ich nur für die jährliche Reinigung der Spritze vor dem Einwintern.
Reinigen ausserhalb des Betriebs
Eignet sich der eigene Betrieb nicht für das Einrichten eines Waschplatzes, können betriebsexterne Lösungen wie gemeinschaftliche Anlagen oder ein eingerichteter Nachbarsbetrieb in Frage kommen.
Gemeinschaftliche Reinigungsanlage
In einigen Regionen gibt es bereits spezielle Einrichtungen für die gemeinschaftliche Spritzenreinigung. Dies könnten gemeinschaftliche Anlagen oder bestehende Waschplätze von Lohnunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden usw. sein.
Einschränkungen: Hohe Kosten für die Erstellung einer Kollektivanlage, welche aber durch das Aufteilen auf mehrere Produzenten für den einzelnen Betrieb sinken können. Nachteilig könnte ein langer Anfahrtsweg sein.
Solch eine gemeinschaftliche Reinigungsanlage lohnt sich vor allem für Gemüse-, Obst- und Rebbaugebiete, wo Spritzen nur gelegentlich gereinigt werden müssen.
Eingerichteter Nachbarsbetrieb
Gibt es einen eingerichteten Nachbarsbetrieb, könnte allenfalls dort die Spritze gereinigt werden, z. B. auf einem Betrieb mit aktiver Güllegrube.
Einschränkungen: Allerdings ist man mit dieser Lösung abhängig vom Nachbarsbetrieb und die Kapazität der Güllegrube muss berücksichtigt werden. Falls ein höherer Reinigungsbedarf besteht, kann der Bau einer überbetrieblich nutzbaren Anlage zusammen mit Nachbarsbetrieben in Frage kommen.
Kosten: Evtl. Abgeltung an Nachbarsbetrieb.
Das System eignet sich für wenige Reinigungen oder für die jährliche Reinigung der Spritze vor dem Einwintern.
Reinigen auf behandelter Parzelle
Die Reinigung der Spritze auf der Parzelle ist die bequemste und schnellste Lösung. Die Spritze muss dafür aber technisch ausgerüstet sein. Das Waschwasser wird nach der Reinigung direkt auf der behandelten Fläche ausgebracht. Pflanzenschutzmittel-Rückstände werden im Boden schliesslich abgebaut. Das Risiko für Gewässerverunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel ist bei korrekter Durchführung eher gering.
Spritze mit Innenreinigungssystem
Wie bereits berichtet wird ab 2017 bis 2022 eine automatische Innenreinigung vom Bund mit Ressourcenefizienzbeiträgen gefördert. Ab 2023 ist im ÖLN eine automatische Innenreinigung obligatorisch.
Spritze mit Aussenreinigungssystem
Eine Aussenreinigung auf dem Feld ist effizient, da Ablagerungen an der Spritze noch nicht eingetrocknet und somit einfacher abzuwaschen sind. Dafür ist allerdings an der Spritze ein zusätzlicher Anschluss für eine Reinigungslanze notwendig. Der Anschluss ist mit Systemen zur Innenreinigung kombinierbar. Es wird empfohlen beide zusammen anzuschaffen. Für Neugeräte sind Systeme als Option erhältlich, für bestehende Spritzen gibt es Bausätze zur Nachrüstung.
Einschränkungen: Der Spülwassertank muss genügend Volumen (i.d.R. mehr als 10 Prozent des Spritzmitteltanks) für das Spülen auf dem Feld und die Aussenreinigung besitzen. Die Pumpe muss mindestens 20 bar aufbauen können. Eine Elektropumpe ist nicht ausreichend. Die Aussenreinigung ist in Grundwasserschutzzonen S2 und Sh nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern, Einlaufschächten und entwässerten Strassen ist einzuhalten.
Nach dem Reinigen kommt die Entsorgung des Waschwassers.