Jäger und Wildhüter sollen dem kantonalen Veterinärdienst melden, wenn sie ein totes Wildschwein finden oder ein krankes oder verunfalltes Tier abschiessen, wie das BLV am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Die kantonalen Veterinärämter würden die Wildschweinkadaver anschliessend auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersuchen.
Die ASP trifft gemäss Mitteilung nicht nur Wildschweine, sondern könne auch auf Hausschweine übertragen und damit zu einem Risiko für die Schweinepopulation in der Schweiz werden. Tierhalterinnen und Tierhalter sollen daher ihre Hausschweine gut beobachten, die Anzeichen der Krankheit kennen sowie bei Auffälligkeiten rasch einen Tierarzt kontaktieren.
Das BLV rät zudem davon ab, Schweinefleischprodukte aus Tschechien, Rumänien, Polen, Estland, Lettland und Litauen in die Schweiz mitzunehmen. Aus der Ukraine, Russland und Weissrussland ist es gänzlich verboten, Fleisch- und Wurstwaren mitzubringen.
Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest gemäss BLV nicht gefährlich.
sda