Wenn ein Landwirt einen solchen Damm bemerkt, empfiehlt sich als erster Schritt die Kontaktaufnahme mit der Sektion Jagd und Fischerei, erklärt Fachmitarbeiter Christian Tesini. Die Situation wird vor Ort beurteilt, danach kann der Landwirt, die Gemeinde oder andere Betroffene ein Gesuch für die Dammentfernung beim Kanton einreichen. «Grundsätzlich müssen aber vor einer Empfehlung für die Dammentfernung mildere Massnahmen angewandt werden oder man kommt zum Schluss, dass diese im betreffenden Konflikt keine Erfolgsaussichten haben. So ist die Dammentfernung auch milder gegenüber dem Ent-fernen der Biber und deshalb vorzuziehen», sagt Tesini.
Ein Gesuch wird 30 Tage öffentlich aufgelegt und untersteht dem Verbandsbeschwerderecht. Die Möglichkeit einer superprovisorischen verfügten Massnahme besteht zwar, lässt sich aber bei landwirtschaftlichen Parzellen kaum begründen.
Ernteausfall wird entschädigt
Verursachen Biber Ernteausfälle in landwirtschaftlichen Kulturen durch Frassschäden oder Vernässung, werden diese gemäss dem kantonalen Massnahmeplan Biber entschädigt. Dabei ist der Bewirtschafter – wie bei anderen Wildtieren – zu zumutbaren Verhütungsmassnahmen verpflichtet.
Privatbesitzer zahlen selber
Schäden an Infrastrukturanlagen und im Uferbereich werden nicht entschädigt, ebenso wenig Schäden auf privaten Parzellen an Bäumen, Gartenpflanzen oder an der Umgebung. Grundsätzlich trägt hier der Grundeigentümer bzw. der Werkeigentümer die Kosten.
Seit 2011 wurden im Aargau weniger als 20 000 Franken Biberschäden in der Landwirtschaft entschädigt, zuvor wurden keine Entschädigungen ausbezahlt.
Konflikte im oberen Reusstal
Gemäss Christian Tesini besteht heute das grösste Konfliktpotenzial zwischen Biber und Landwirtschaft im oberen Reusstal: «Das ganze Drainagesystem ist derart anfällig auf Veränderungen, sei es durch Biber oder anderes, dass Konflikte sehr schnell auftreten. In anderen Kantonsteilen gibt es nur ganz vereinzelt solche Konflikte.»
Der Biber habe durchaus Platz im Wasserkanton Aargau, lautet der Standpunkt des Bauernverbands Aargau (BVA), die Biberpopulation müsse aber im vertretbaren Rahmen bleiben. Problembiber be-ziehungsweise Problemdämme müssten speditiv beseitigt werden können, Schäden seien marktgerecht zu entschädigen. Angesichts steigender Bestände müsse man sich um den Biber keine Sorgen machen, wohl aber die Akzeptanz gewähr-leisten, sagt BVA-Geschäfts-führer Ralf Bucher.
Ausdauernder Biber
Bucher verweist auf einen Fall an der Alten Jone, wo der betroffene Bauer einen problematischen Biberdamm gemäss Gerichtsentscheid entfernen durfte. Das musste er in der Zwischenzeit neunmal machen und dazu noch Ausgleichs-massnahmen finanzieren.