Ab Montag, 13. September 2021, gilt die Zertifikatspflicht. Das heisst, Personen ab 16 Jahren müssen im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen ein Zertifikat vorweisen. Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Es wird seit dem 7. Juni 2021 ausgestellt und kann in einer App oder Papierform vorgewiesen werden.
Auch Kultur betroffen
Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt aber nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben. Das heisst, dass sich Jodlerchöre in besagter Grösse, in abgetrennten Räumen, auch ohne Zertifikat zur Probe treffen können.
Folgen für landwirtschaftliche Anlässe
Was heisst das für die bevorstehenden Anlässe in der Landwirtschaft? In einer Woche beginnen beispielsweise die Viehschauen von Swissherdbook. Die Organisation dieser Schauen in den Dörfern obliegt aber nicht etwa dem Zuchtverband, sondern den Vereinen, welche die Schauen schliesslich auch durchführen. Wie alle anderen landwirtschaftlichen Veranstaltungen, müssen auch an Viehschauen Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingehalten werden. Erschwerend für die Organisatoren ist, dass diese Regeln sich von Kanton zu Kanton unterscheiden können. Seit Juni 2020 gilt nämlich die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. Die Kantone können zusätzliche Massnahmen treffen, «wenn die Fallzahlen auf ihrem Gebiet steigen, ein Anstieg der Fallzahlen droht oder weitere Indikatoren auf eine problematische Entwicklung hindeuten», wie das Bundesamt für Gesundheit ausführt.
Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Dazu zählen auch Viehschauen. Dabei gilt, dass bei Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmenden die Veranstalter entscheiden können, ob der Zugang ab 16 Jahren nur für Personen mit gültigem Covid-Zertifikat erlaubt sein soll. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind hingegen ausschliesslich Personen mit gültigem Covid-Zertifikat vorbehalten.
Achtung bei Jubiläumsschauen
Eine Viehschau mit einem Besucheraufmarsch über 1000 Personen ist eine Seltenheit, aber es gibt sie: die Jubiläumsschauen. Und hier gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Entweder die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen, die der Bundesrat am Mittwoch verschärft und bestätigt hat oder aber, man verschiebt das Jubiläum abermals. Was die Branche auf gar keinen Fall riskieren sollte, sei, dass an solchen Veranstaltungen plötzlich die Polizei auf dem Platz stehe, mahnt Swissherdbook-Direktor Matthias Schelling auf Anfrage der BauernZeitung.
Im Kanton Bern, der Hochburg der Viehschauen, liegt die Erarbeitung und Umsetzung der Schutzkonzepte und die Einhaltung der weiteren Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Zuständig für die Kontrollen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben sowie bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Kantonspolizei.
Ausserdem müssten die Organisatoren von Grossveranstaltungen eine kantonale Bewilligung einholen. Im Schutzkonzept wird eine Person bezeichnet, die für die Umsetzung des Konzepts verantwortlich ist und die den Kontakt zu den kantonalen Behörden pflegt.
Bussen bis 10000 Franken
Bei einem Verstoss gegen die Kontrolle der ausgeweiteten Zertifikatspflicht, seien Bussen von bis zu 10 000 Franken möglich, sagt Michael Gerber, Leiter der Sektion Rechtsbereich des BAG an der Medienkonferenz des Bundesrats. An dieser wurde auch ausgeführt, dass es für den Gang zur Toilette, die sich in Innenräumen befinde, kein Zertifikat nötig sei. Das Tragen der Maske genüge. Ebenfalls ist Take away in Innenräumen ohne Zertifikat erlaubt. sb