Die Schweizer Agrarpolitik
Die Schweizer Agrarpolitik (AP) ist für die Landwirtschaft von grosser Bedeutung und sorgt dafür, dass die Landwirtschaft die in der Bundesverfassung in Artikel 104 und 104a festgeschriebenen Ziele erreichen kann. Anders gesagt: Die Schweizer Agrarpolitik übersetzt den Bundesauftrag an die Landwirtschaft in Gesetze und Verordnungen und regelt damit die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in der Schweiz. Zur Agrarpolitik gehören Agrarumweltpolitik, Agrarsozialpolitik, Agrarstrukturpolitik, Agrartierpolitik, landwirtschaftliche Markt- und Preispolitik sowie Förder-/Subventionspolitik.

Zu den Rahmenbedingungen der Schweizer Landwirtschaft gehören unter anderem die Direktzahlungen, der Grenzschutz, die Absatzförderung sowie Umwelt- und Tierschutzvorschriften. Sie alle sind Teil der Agrarpolitik und haben einen Einfluss auf das Leben auf dem Hof und auch auf dem Land. Denn die Landwirtschaft soll nicht nur die Bevölkerung mit Nahrungsmittel versorgen, sondern auch zur dezentralen Besiedelung der Schweiz beitragen.

Die Schweizer Agrarpolitik ist föderal aufgebaut: Die Bundesverfassung regelt die Ziele, das Landwirtschaftsgesetz die möglichen Lösungen, die Verordnungen die konkrete Umsetzung und die Zuständigkeiten. Die Landwirtschaftspolitik ist in der Schweiz sehr stark national geprägt. Obwohl Landwirtschaft lokal sehr unterschiedlich sein kann, wird ein grosser Teil der Rahmenbedingungen in Bern festgelegt. Die Kantone haben nur bedingt Handlungsspielraum. Ausserdem sorgen die sehr grossen Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen zu einer immer kleinteiligeren Agrarpolitik, die immer mehr Einzelinteressen berücksichtigen kann.

Hinzu kommt, dass sich die AP seit Mitte der 1990er-Jahre in einem kontinuierlichen Erneuerungsprozess. Auf Verordnungsstufe werden mit sogenannten Paketen Verordnungsänderungen dann vollzogen, wenn sie vom Bundesrat als notwendig eingestuft werden. Auf Stufe der Landwirtschaftsgesetzgebung wird grundsätzlich in einem Vierjahres-Zyklus gedacht. Das heisst, die Landwirtschaftsgesetzgebung wird von Bundesrat und Parlament alle vier Jahre überprüft und wenn notwendig angepasst.

Das Ziel der Agrarpolitischen Reformen ist jeweils, mögliche Fehlanreize zu eliminieren und dazu beizutragen, dass die Steuergelder, die der Landwirtschaft zugute kommen, möglichst effizient eingesetzt werden. Mit der BauernZeitung bleiben sie über die laufenden Entwicklungen in der Agrarpolitik informiert. Wir berichten für Schweizer Bäuerinnen und Bauern über die agrarpolitischen Prozesse.