Die gesetzliche Schwelle für den Abschuss eine Einzelwolfes liege bei zehn innert vier Monaten gerissener Tiere, teilte der Kanton Glarus am Mittwoch mit.
Der zum Abschuss freigegebene Wolf habe in seinem Streifgebiet in den letzten vier Monaten dreizehn Schafe und zwei Ziegen gerissen. Die Risse seien sowohl in geschützten als auch als in «nicht zumutbar schützbaren» Herden erfolgt. Das Streifgebiet des Wolfs umfasst die Regionen Krauchtal, Kerenzerberg und Mürtschental.
Verfügt wurde der Abschuss des Grossraubtiers vom Vorsteher des Departements Bau- und Umwelt, Kaspar Becker (Mitte). Die Abschussbewilligung ist ab 1. August für 60 Tage gültig, aber nur solange Nutztiere im Abschussperimeter gesömmert werden. Der Abschuss wird durch die Wildhut ausgeführt.