Der Berner Bauern Verband forderte in einer Medienmitteilung vom Mittwoch, 4. Oktober den umgehenden Abschuss eines Wolfs im Jurabogen. Das Tier solle laut Verband seit Juli 2023 im Kanton Bern mindestens 28 Nutztiere, unter anderem ein frisch geborenes Kalb, gerissen haben.
Nach Auffassung des Berner Bauern Verbandes hält ein Zaun mit elektrischer Spannung ein solches Tier nicht davon ab, Nutztiere anzugreifen. Aus diesem Grund müsse ein solches Tier schnellstmöglich entfernt werden.
Gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt
Wie der Kanton in einer Medienmitteilung vom 5. Oktober mitteilt, seien die gesetzlichen Vorgaben für den Abschuss des Wolfes im Jurabogen nicht erfüllt, wodurch keine Abschussbewilligung erfolgt. Laut Kanton seien die gerissenen Tiere nicht genügend durch Herdenschutzmassnahmen geschützt worden.
Die rechtliche Situation wird vom Kanton Bern wie folgt dargelegt:
- Die Kantone können Abschüsse verfügen, wenn das Abschusskontingent erreicht ist.
- In Gebieten mit früherer Wolfspräsenz zählen nur ausreichend geschützte Tiere zum Abschusskontingent für einen Einzelwolf
- Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb die gesetzliche Vorgabe für einen Abschuss eines Wolfs im Berner Jura nicht erfüllt.
Vom Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern werden die Nutztierhalter(innen) aufgefordert, besondere Aufmerksamkeit auf den Herdenschutz zu legen und die Beratungen, welche kostenlos angeboten werden, zu nutzen.
Berner Bauern Verband enttäuscht
Über den Entscheid des Kantons zeigt sich der Berner Bauern Verband enttäuscht. Aus Sicht des Verbands sei es nicht möglich, die Tiere vor solch einem Wolf ausreichend schützen zu können. Eine Verzögerung der Abschussbewilligung führe laut Berner Bauern Verband nur zu mehr Leid, welches durch eine Abschussbewilligung verhindert werden könnte.