Am 21. August beantragte der Kanton die Genehmigung zur Durchführung einer vollständigen Sammlung von vier Wolfsrudeln (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules). Während inzwischen für drei Rudel (Nanz, Augstbord und Les Toules) der Abschuss genehmigt wurde, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für jenes von Hérens-Mandelon keine Bewilligung erteilt.
Der Jagd-, Fischerei- und Wildtierdienst (SCPF) hat dem BAFU eine Ergänzung geschickt, um eine vollständige Probenahme des Hérens-Mandelon-Rudels durchführen zu können. Tatsächlich wurde seit der ersten Anfrage an das BAFU ein Schaf in einer geschützten Situation getötet. Nach Erhalt der Genehmigung des BAFU beschloss Staatsrat Frédéric Favre, eine proaktive Regulierung dieser Packung anzuordnen. Die behördliche Genehmigung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2024 in Kraft.
Regulierung vier von elf Rudeln
Der Kanton wird somit in der Lage sein, die vollständige Entfernung von vier der derzeit elf Wolfsrudel im Wallis durchzuführen. Seit dem 11. September wurden im Wallis laut Kanton fünf Wölfe geschossen, davon drei in der Augstbordregion. Zwei Wölfe wurden durch professionelle Wildhüter und drei durch Jäger (Inhaber einer Jagdlizenz) getötet.