Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz insgesamt 12’075 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Rund ein Drittel dieser Grundkontrollen erfolgten dabei unangemeldet. Bei knapp 82 Prozent aller Kontrollen haben die kantonalen Veterinärdienste keine Mängel in der Tierhaltung festgestellt.

Die Zahl der unangemeldeten Grundkontrollen habe im letzten Jahr zugenommen, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung. 

In der Schweiz müssen landwirtschaftliche Tierhaltungen alle vier Jahre mindestens ein Mal kontrolliert werden. Dies schreibt die Verordnung über den nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände vor. Mindestens 10 Prozent dieser Grundkontrollen müssen dabei unangemeldet erfolgen. 

 

lid