Ob Turniere, Kurse, Training oder Tierarztbesuch: Das moderne Freizeit- und Sportpferd wird heute immer öfter verladen und begleitet seine Besitzer an weiter entfernte Orte als der heimische Sandplatz oder die Reithalle vom Nachbarbetrieb. Genau deshalb ist es besonders wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Transport von Pferden sowie die Anforderungen an das Transportfahrzeug und die Transporteure verinnerlicht werden.[IMG 2]
Anforderungen an das Transportfahrzeug:
- Der Transporter muss mit saugfähigem Material eingestreut und dicht sein.
- Während der Fahrt müssen ausgewachsene Pferde angebunden sein. Dabei sind Strickhalfter wegen der Verletzungsgefahr verboten.
- Beim Anbinden ist darauf zu achten, dass das Pferd in aufrechter und natürlicher Position stehen kann.
- Verladerampe: Übersteigt diese ein Gefälle von 10 Grad, muss sie mit geeigneten Querleisten versehen sein.
- Übersteigt die Höhe der Verladerampe 50 cm, so muss an den Seiten ein Seitenschutz vorhanden sein (mind. 100 cm).
- Die Mindesthöhe liegt bei 40 cm über der Widerristhöhe.
Anforderungen an Transporteure:
- Die Fahrerin oder der Fahrer des Transporters ist für das Wohlergehen und die Betreuung des Pferdes vom Aufladen bis Ausladen des Tieres verantwortlich. Dieselbe Verantwortung gilt ebenfalls für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.
- Wer gewerblich Pferde transportieren möchte, benötigt einen entsprechendenBefähigungsausweis. In der Schweiz gibt es derzeit zwei Anbieter, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannte Pferdetransportkurse anbieten: der Schweizerische Viehhändler-Verband (SVV) und die Bildungsorganisation Pro Equi.
Wer mit seinen Pferden eine Auslandreise ins Auge fasst, soll sich vorab gut informieren, welche Unterlagen und Bewilligungen dafür nötig sind. Der Begriff «gewerbsmässiger Pferdetransport» wird in einigen EU-Staaten unterschiedlich definiert. Als ein solcher kann in gewissen Ländern auch der Transport an Turniere, welche mit Preisgeldern und Geschenken für gute Leistungen fungieren, zählen.
Wer Pferde somit gewerblich ins Ausland transportieren möchte (dies gilt eben dann auch für Personen, die ihre eigenen Pferde an die besagten Turniere fahren), benötigt ein durch den Kantonstierarzt bewilligtes Gesuch für internationale Tiertransporte. Um eine Bewilligung für den gewerbsmässigen internationalen Pferdetransport nach EU-Recht zu erlangen, muss die Fahrerin oder der Fahrer einen entsprechenden Kurs absolvieren.