Gesunde und fruchtbare Böden sind ein wesentlicher Faktor für eine langfristige Produktion. Eine Erhöhung des Gehalts an organischer Substanz verbessert die Bodenstruktur und reduziert die Gefahr von Erosion und Verdichtungen. Sie speichert auch Kohlenstoff im Boden und ist dementsprechend ein wesentlicher Faktor im Kampf gegen den Klimawandel.
Mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 werden zwei grundlegende Praktiken der konservierenden Landwirtschaft als Produktionssystembeitrag (PSB) übernommen: eine möglichst nahtlose und lange Bodenbedeckung und bodenschonende Anbaumethoden. Die Erfüllung der Anforderungen an die «angemessene Bedeckung des Bodens» ist Voraussetzung für den Beitrag der «schonenden Bodenbearbeitung». Der heutige Artikel erläutert die Anforderungen an die angemessene Bodenbedeckung auf der offenen Ackerfläche.
Unbedeckte Zeit muss verkürzt werden
Der Beitrag «angemessene Bodenbedeckung» betrifft alle Hauptkulturen der offenen Ackerfläche, inklusive Freilandkonservengemüse, den einjährigen Gemüse- und Beerenbau sowie die einjährigen Gewürz- und Medizinalkräuter. Die Massnahmen zur «angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau» werden in dieser Serie in den kommenden Wochen behandelt.
Das Ziel der Massnahme «angemessene Bodenbedeckung» ist es, die Zeiträume, in welchen der Boden unbedeckt ist, so weit als möglich zu verkürzen. Die beiden Schwerpunkte liegen dabei auf der Bodenbedeckung zwischen der Ernte im Sommer und dem Ansäen einer Winterkultur und der Bodenbedeckung über den Winter bis zum Anbau der Sommerkulturen.
Bodenruhe muss bis Mitte Februar eingehalten werden
Als weitere Massnahme darf der Boden bis zum 15. Februar nicht bearbeitet werden. Im Ackerbau müssen die Anforderungen auf der gesamten (100 %) offenen Ackerfläche des Betriebes erfüllt werden.
Dieser neue Produktionssystembeitrag tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Für Beiträge im Jahr 2023 muss über den Winter 22/23 noch keine Bodenbedeckung angelegt werden. Die Erfüllung der Anforderungen an die schonende Bodenbearbeitung ist trotzdem möglich.
Überblick Beitrag «angemessene Bedeckung des Bodens»
Name der Massnahme | Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens |
Betroffener Bereich | • Offene Ackerfläche (OAF): Hauptkulturen der OAF (inkl. Freilandkonservengemüse) und einjähriger Gemüse- und Beerenbau, einjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen |
Ziele | • Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und Verringerung des Erosionsrisikos |
Anforderungen | • Verpflichtungsdauer von vier Jahren |
Höhe des Beitrags | • 250.—/ha für Hauptkulturen der offenen Ackerfläche |
Zu beachten | • Für alle Kulturen: |
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Serie zum Absenkpfad (Teil 2)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen
Weitere Informationen: hier.