In mehreren Regionen der Schweiz übersteigen die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser die erlaubten Höchstwerte. Die Trinkwasserversorger müssen die innert zwei Jahren korrigieren. In Ausnahmefällen können die Kantone ihnen jedoch eine längere Frist gewähren, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung schreibt. Es hat heute eine neue Weisung dazu erlassen.
Auch politische Gründe sind möglich
Diese bleibt zwar dabei, dass die Kantone verfügen müssen, dass das Trinkwasser zwei Jahre ab Beanstandung die rechtlichen Anforderungen erfüllen muss. Ist aber eine Umsetzung der Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so kann der Kanton eine längere Frist verfügen. Die Kantone müssen das BLV über die verfügten Massnahmen informieren.