Wegen Auswirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Nicht-Zielorganismen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Flufenacet zu verbieten bzw. die Zulassung dieses Herbizid-Wirkstoffs nicht mehr zu verlängern. Die EU-Staaten haben dem nun zugestimmt, womit das Verbot definitiv ist. Was bedeutet dieser Entscheid für die Schweiz?
Fristen noch offen
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) werde Flufenacet bei nächster Gelegenheit von der Liste der in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe streichen, heisst es auf Anfrage der BauernZeitung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) werden die Fristen für das Inverkehrbringen von Lagerbeständen und die Verwendung von PSM mit Flufenacet jenen in der EU entsprechen. Dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt.
Maximal ein Jahr
Die Frist beträgt fürs Inverkehrbringen frisch verbotener Wirkstoffe maximal 12 Monate, heisst es in der PSMV weiter. Allerdings können PSM auch unverzüglich vom Markt genommen werden, wenn eine Bewilligung «aus dringender Sorge um die Gesundheit von Mensch oder Tier oder um die Umwelt» widerrufen oder nicht erneuert worden ist. Für die Anwendung kann der Bund eine maximale Frist von einem Jahr nach dem letzten legalen Inverkehrbringen einräumen.
Keine Resistenzen gefunden
Fazit: Flufenacet wird auch in der Schweiz früher oder später verboten. Damit fallen mehr als ein Dutzend Herbizide weg. Unter anderem gilt Flufenacet als wichtiger Baustein für die Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes. Der Wirkstoff gehört zu den Lipid-Synthese-Hemmern (HRAC 15), einer Gruppe, gegen die das Monitoring von Agroscope bisher keine Resistenzen bei den untersuchten Unkrautarten (u.a. Ackerfuchsschwanz) zu Tage gefördert hat.
Was ist mit TFA?
Flufenacet gehört auch zu jenen Wirkstoffen, bei deren Abbau Trifluoracetat (TFA) entsteht. Da TFA zu den PFAS gehört, wurde auch in diesem Zusammenhang bereits über ein Verbot von Flufenacet gesprochen. «TFA kann aus diversen PSM-Wirkstoffen, aber auch aus Kälte- und Treibmittel, Bioziden, Arzneimittel und zahlreichen weiteren Industriechemikalien gebildet werden», so BLV-Sprecherin Yasmin Matthys. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) werde das Risiko von TFA voraussichtlich in diesem Jahr bewerten und die WHO Höchstwerte für PFAS – inklusive TFA – im Trinkwasser überprüfen. «Auf Basis dieser Erkenntnisse und in Koordination mit der EU wird sich zeigen, welche rechtlichen Massnahmen angezeigt sind», erklärt Mathys das weitere Vorgehen. Die Schweiz stehe diesbezüglich im Austausch mit der EU.