Verkaufsläden dürfen Montag bis Freitag nur bis 19 Uhr, Samstag und vor Feiertagen nur bis 17 Uhr und an Ruhetagen gar nicht geöffnet sein. Diese Zeiten gelten derzeit im Kanton Luzern, mit wenigen Ausnahmen. Nicht zu den Ausnahmen gehören Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal, beispielsweise auch unbediente landwirtschaftliche Hofläden.(BauernZeitung berichtete ). Gegen diese strenge Regelung im Luzerner…

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