Landwirte und Landwirtinnen, die ihren Nutztieren die Hörner belassen, sollen für ihren Aufwand entschädigt werden. Die zuständige Nationalratskommission beantragt ein Ja zu einer Motion aus dem Ständerat.
Die WAK-N nahm die Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) mit 13 zu 8 Stimmen und bei 2 Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Mehrheit begrüsse einen moderaten Beitrag als Massnahme für mehr Tierwürde und als Entschädigung für die Halter.
Gemäss Motionstext soll der Beitrag für die Hörner über die Direktzahlungen entrichtet werden, als sogenannte Tierwohlbeiträge. Entsprechend soll der Zahlungsrahmen erhöht werden. Halterinnen und Halter sollen dafür entschädigt werden, dass sie ihre hörnertragenden Tiere nicht enthornen. Einen konkreten Betrag nannte Zanetti in der Motion nicht.
Bundesrat ist gegen «Hörnerfranken»
Der Bundesrat ist gegen das Anliegen. Er erinnert an die 2018 vom Stimmvolk abgelehnte Hornkuh-Initiative; dieses Nein sei zu respektieren. Der höhere Aufwand für das Halten von behornten Tieren könne – angesichts der Sympathien im Volk – mit höheren Produktepreisen aufgefangen werden.
Er gibt auch zu bedenken, dass viele horntragende Tiere angebunden gehalten würden. Damit hätten sie vor allem im Winter weniger Bewegungsfreiheit als hornlose Artgenossen in Laufställen. Ein «Hörnerfranken» würde den Anreiz mildern, von Anbindeställen auf Laufställe umzusteigen.
Ja zu Änderungen beim Schleppschlauch-Obligatorium
Die Einführung des vom Bundesrat beschlossenen Obligatoriums für emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlauch-Obligatorium) ist aus Sicht der Kommission in vielen Kantonen mit praktischen Schwierigkeiten und oft auch hohen Kosten für die Bäuerinnen und Bauern verbunden, schreiben die Parlamentsdienste am Mittwoch.
Sie habe in diesem Sinne mit 14 zu 6 Stimmen (5 Enthaltungen) bzw. 10 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) zwei Kommissionsmotionen verabschiedet:
In der Motion «Praxistaugliche Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums» wird der Bundesrat beauftragt, die Vollzugshilfe zur Umsetzung des Obligatoriums von emissionsmindernden Ausbringverfahren von Gülle zu ergänzen. Namentlich sollen emissionsmindernde Ausbringverfahren nicht zwingend eingesetzt werden müssen in
- In Hochstammbaumgärten (auch QI) mit mehr als 25 Hochstämmen je Hektare,
- bei Parzellen, welche auf Grund der bestehenden Ausnahmen weniger als 80% emissionsarm begüllbare Flächen aufweisen und
- Teilflächen von weniger als 50 Aren mit einer Minimalbreite von 12 Metern
In der Motion «Schleppschlauchobligatorium. Vollzugskosten nicht abwälzen» geht es darum, dass die Kosten für die Bearbeitung von Gesuchen betreffend Ausnahmen vom obligatorischen Einsatz von Schleppschlauchverteilern nicht auf die Landwirte überwälzt werden sollen.
Motion zu umweltschonenden Maschinen abgelehnt
Die Motion «Umweltschonende landwirtschaftliche Maschinen und Verfahren unterstützen» lehnt die Kommission laut Parlament mit 13 zu 11 Stimmen ab, weil der Bundesrat das Anliegen bereits in seine Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 aufgenommen habe.