In Hütten oder Ställen gehaltene Kälber müssen ab dem ersten Lebenstag jederzeit Zugang zu Wasser haben, so schreibt es die Schweizer Tierschutzverordnung vor. Trotzdem gehört die Wasserversorgung der Kleinsten im Stall zu den häufigsten Beanstandungen bei einer unangemeldeten Tierschutzkontrolle. Milch alleine reicht nicht Zwar besteht Milch zu über 80 % aus Wasser, doch dieses reicht nicht zur Deckung des…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 4 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.