Per 1. Juli dieses Jahres müssen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, 14 Tage vor dem Umzug geimpft werden. Eine zweite Impfung erfolgt innerhalb der ersten 28 Tage auf dem Mastbetrieb. In einem Fragenkatalog auf der Webseite des Qualitätsmanagements Schweizer Fleisch werden die für Tierhalterinnen und Tierhalter relevanten Fragen beantwortet. Die BauernZeitung hat eine…

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