Die vektorfreie Zeit zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit dauert gemäss der Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom 1. Dezember bis zum 31. März. Tiziana Boebner-Lombardo, Mediensprecherin des BLV, erklärt, dass diese Frist jedoch vorzeitig aufgehoben werden kann, falls ein aktuelles Vektormonitoring im Kanton Tessin eine frühzeitige, erhöhte…
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