«Es geht nicht an, dass etwa Mord nach 30 Jahren verjährt, ein womöglich gutgläubig (weil z. B. von der Gemeinde bewilligt) erstellter Anbau an eine Alphütte aber noch nach 30 Jahren abgerissen werden muss», findet der Kanton Wallis. Er hat daher eine Standesinitiative eingereicht, die auf einen Entscheid des Bundesgerichts von 2021 zurückgeht. Damals befanden die Richter – entgegen früheren Urteilssprüchen –, die…
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