Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) unterstützt mit 14 zu 11 Stimmen den Beschluss des Ständerats, die Diskussion der Botschaft über die Agrarpolitik 2022+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat. Dabei schliesse sich die Kommissionsmehrheit den im Ständerat vorgebrachten Argumenten an, heisst es in der Medienmitteilung der WAK-N.

Zusätzlich nennt die Kommission weitere negative Auswirkungen der vorliegenden Botschaft des Bundesrats:

  • Die Selbstversorgung würde mit der AP 22+ sinken, was dem Ziel von Artikel 104a der Bundesverfassung widerspreche
  • Das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors würde sinken
  • Wertvolles Kulturland ginge verloren
  • Importe würden zunehmen
  • Die administrative Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte ansteigen

 «Alles in allem sei eine kohärente Strategie zu wenig erkennbar, weshalb eine umfassendere Auslegeordnung, wie der Ständerat sie mit seinem Postulat verlangt habe, richtig sei», heisst es weiter. Ausserdem würden mit der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» bereits Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen beschlossen, weshalb kein dringender Handlungsbedarf bestehe.

Minderheit bedauert die Verzögerung

Die Kommissionsminderheit fand, dass die Botschaft des Bundesrats eine gute Basis biete, um eine notwendige und wichtige Debatte über die Ausrichtung der Agrarpolitik zu führen. Die Verweigerung der Diskussion biete jedoch «der Landwirtschaft keine Perspektiven, die Verzögerung schade vielmehr dem ganzen Sektor», heisst es in der Mitteilung.

Nur minimale Korrekturen bei den finanziellen Mitteln

Mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen beantragt die WAK-N zudem, dem Beschluss des Ständerats bezüglich der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft für die Jahre 2022-2025 zu folgen. Daran sollen aus Kohärenzgründen und aufgrund der Entscheide des Parlaments zum Budget 2021 nur minimale Korrekturen vorgenommen werden. 

Eine Minderheit habe beantragt, die Motion Dittli (16.3705) auch im Bereich der Landwirtschaft umzusetzen und zudem die Verpflichtungskredite vorerst nur für die Jahre 2022 und 2023 zu sprechen, heisst es weiter. Ohne Gegenantrag habe die WAK-N ausserdem ein eigenes Kommissionspostulat eingereicht, das jenes des Ständerats (20.3931) ergänzt.

Vorlage zur Stützung der Zucker- und Zuckerrübenproduktion verabschiedet 

Als zweites hat die die Kommission die Ergebnisse der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» zur Kenntnis genommen, so die WAK-N. Die Kommission sei nach wie vor der Meinung, es brauche Massnahmen, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern. «Aus diesem Grund sieht sie in ihrer Vorlage unverändert einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker vor», heisst es weiter.

Zuschlag für biologisch angebaute Zuckerrüben

Um zudem den Anbau von ökologisch produzierten Zuckerrüben stärker zu fördern, bekräftigt die Mehrheit der Kommission diese Massnahmen:

  • Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, soll auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gesenkt werden.
  • Dafür soll für biologisch angebaute Zuckerrüben ein Zuschlag von 700 und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben ein solcher von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden.
  • Die Minderheit will den aktuellen Betrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und sieht für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 200 Franken vor.

In der Gesamtabstimmung habe die Kommission den Entwurf mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Dieser geht gleichzeitig an den Bundesrat zur Stellungnahme und wird in der Sondersession in den Nationalrat kommen. Zudem habe die Kommission eine Kommissionsmotion angenommen, womit verlangt werde, dass der ökologische Anbau von Zuckerrüben innerhalb des Direktzahlungssystems gefördert werden soll.

Keine steuerlichen Vorteile für das Spenden von Lebensmitteln 

Die Motion aus dem Ständerat, wonach der Bundesrat das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so anpassen soll, dass es für die Nahrungsmittelbranche und den Einzelhandel vorteilhafter ist, noch geniessbare Nahrungsmittel an gemeinnützige Organisationen abzugeben als zu entsorgen, wurde mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Der steuerliche Weg sei nicht das beste Instrument zur Umsetzung des Motionsanliegens und bringe einen beträchtlichen administrativen Aufwand mit sich, heisst es weiter.

Kein Schleppschlauch-Obligatorium

Zum Schluss sprach sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme der Motion «Emissionsmindernde Ausbringverfahren in der Landwirtschaft weiterhin fördern» und somit gegen ein Schleppschlauch-Obligatorium aus. Dieser sei nicht überall einsetzbar und das bisherige Anreizsystem habe sich bewährt.

 

SBV weitgehend zufrieden

Mit der Sistierung habe man genügend Zeit eingeräumt, um die dringend nötigen Anpassungen an der AP 22+ vorzunehmen, schreibt der Schweizer Bauernverband SBV in einer Mitteilung. Ebenfalls begrüsse man den Entscheid gegen ein Schleppschlauch-Obligatorium. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren sei dieses Ausbringungsverfahren weder immer das beste für die Umwelt noch in jedem Fall finanziell tragbar.

Beim Zucker betont der SBV die Wichtigkeit eines Mindestkulturbeitrags in ausreichender Höhe. Hier müsse der Nationalrat in der nächsten Beratung dringend dem Minderheitsantrag der Kommission mit 2'100 Franken folgen. Ansonsten sei mit einem massiven Einbruch der Zuckerflächen zu rechnen, was der Anfang vom Ende der Schweizer Zuckerwirtschaft bedeuten würde, so der SBV.