Die Tierschutzorganisation Tier im Fokus (Tif) hat vor zwei Jahren Bilder aus Schweizer Schweineställen veröffentlicht, die in der Folge im SRF «Kassensturz» gezeigt wurden. Der STS bestätigte damals, dass die verdeckten Aufnahmen verschiedene Verstösse gegen das Tierschutzrecht zeigten. Gegen mehrere Tierhalter seien danach Anzeigen wegen Tierquälerei gefolgt, schreibt Tier im Fokus in einer Mitteilung.
Anzeigen versandet, Beschwerde abgelehnt
Diese Anzeigen seien zwar versandet, die Tierschutzorganisation verbucht aber dennoch einen Teilsieg für sich. Zwei Schweinehalter hätten nämlich dem Tif vorgeworfen, gegen das Datenschutzgesetz verstossen zu haben. Dies, weil die Organisation persönliche Daten der Landwirte besitzen würde. Nachdem die Staatsanwaltschaft Sursee eine Nichthandhabe verfügt habe und diese von der Gegenseite angefochten worden sei, bestätigte das Kantonsgericht Luzern die Ablehnung der Beschwerde. Nach Angaben des Tif müssen die Kläger die Verfahrenskosten in der Höhe von 2000 Franken übernehmen.
Tif-Präsident vor Gericht erfolgreich
Tier im Fokus stand bereits wiederholt vor Gericht, erst kürzlich auch Präsident Tobias Sennhauser. Drei Hühnerhalter warfen ihm Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Tierquälerei vor. Sennhauser wurde mehrheitlich freigesprochen. Das Strafmass sei im Vergleich zum Strafbefehl «deutlich reduziert worden», schreibt der Tif. Aus «achtenswerten Gründen» habe die Richterin geurteilt.
«Besser ausmisten statt klagen»
Man bezeichnet die «ständigen Klagen der Fleischlobby» in der Mitteilung als extrem anstrengend. Die Fleischlobby und ihre spezialisierten Anwälte würden versuchen, Kritiker(innen) mundtot zu machen, so der Vorwurf. «Statt uns mit Klagen einzudecken, sollten die Tierhalter besser ihren Stall ausmisten», so das Zitat von Tobias Sennhauser.