Die Geldstrafe wurde auf 12 Tagessätzen zu 50 Franken festgelegt. Freigesprochen wurde TIF-Präsident Tobias Sennhauser hingegen vom Vorwurf der Sachbeschädigung sowie Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Sennhauser hatte sich 2017 für heimliche Filmaufnahmen Zugang zu Hühnerfarmen verschafft.
Vorsichtig und mit Schutzkleidung
Die Verteidigerin hatte auf der ganzen Linie einen Freispruch verlangt. Ihr Mandant habe im übergeordneten öffentlichen Interesse des Tierschutzes gehandelt. Dies zeige auch der Umstand, dass seine Recherchen parlamentarische Vorstösse ausgelöst hatten.
Als besonders «absurd» bezeichnete sie den Anklagepunkt der Tierquälerei. Laut der Staatsanwaltschaft sollen die Hühner durch das unbefugte Eindringen «gestresst» und in «Angst versetzt» worden. Sennhauser gab seinerseits zu Protokoll, dass er Vorsicht habe walten lassen und Schutzkleidung getragen habe.
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Keine Regelverstösse festgestellt
Mit den Videos, die von Medien aufgegriffen wurden, wollte die Tierrechtsorganisation angebliche Missstände in der Massentierhaltung dokumentieren. In den Filmaufnahmen sind unter anderem Bilder von verendenden Tieren zu sehen. In den betroffenen Betrieben stellten die Behörden aber keine Regelverstösse fest.
Die drei Betriebsinhaber zeigten Sennhauser im Gegenzug bei der Justiz an. Die Staatsanwaltschaft verhängte im März 2021 per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Dagegen wehrte sich Sennhauser, weshalb es am 2. Februar 2022 zur Gerichtsverhandlung kam.