Die Reform zur AHV 21 beinhaltet: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 einen Rentenzuschlag für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 eine Flexibilisierung des Rentenalters eine Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verkürzung der Karenzfrist für Hilflosenentschädigung. Am meisten zu diskutieren gab in den vergangenen Wochen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64…
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