Wer verheiratet ist oder in einer eingeschriebenen Partnerschaft lebt und für ein Bauprojekt im Rahmen einer einzelbetrieblichen Strukturverbesserung Finanzhilfen vom Bund beziehen möchte, soll sich in Zukunft zusammen mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner beraten lassen müssen. Durch die Beratung in Sachen Güterrecht und der Regelung der Mitarbeit will der Bundesrat den Schutz der Eheleute im Scheidungsfall verbessern. Dazu gehört auch, dass ein Nachweis über die Ausrichtung eines Lohns oder eines Teils des Einkommens vorgelegt werden muss.
Mit SBLV und SBV ausgearbeitet
Die neuen Vorschriften sollen im Landwirtschaftsgesetz festgelegt werden, die Vernehmlassung dazu läuft. Die Massnahmen zum Schutz im Scheidungsfalls sind gemäss Mitteilung des Bundesrats unter Einbezug des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV) und des Schweizer Bauernverbands (SBV) entstanden. Eine ähnliche Lösung gebe es bereits in den Kantonen Schwyz und Jura.
Die Kantone sind zuständig
Auf die Agrarausgaben und die Ressourcen des Bundes habe die vorgeschlagene neue Regel keinen direkten Einfluss, heisst es weiter. Denn für den Vollzug der Strukturverbesserungsmassnahmen seien die Kantone zuständig und damit auch für die Überprüfung der neuen Voraussetzung. «Die vorgesehene Anpassung des Gesetzes führt zu einer Stärkung der mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft und dient der Förderung der Gleichstellung in der Landwirtschaft», ist der Bundesrat überzeugt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Januar 2024.