[IMG 2] Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszustatten. Allerdings verpflichtet das Strassenverkehrsgesetz, Art. 31 SVG, Autofahrer dazu, ihr Fahrzeug stets derart zu beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können. Für Camper und Wohnwagen gilt das Gleiche. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (gilt für Winter- und Sommerpneus).
Bei Winterpneus wird ein Mindestprofil von vier Millimetern empfohlen. Winterreifen verfügen neben einem gröberen Profil auch über eine weichere Gummimischung als Sommerreifen. Entsprechend höher ist ihre Haftung auf rutschigem Untergrund, was auch für regennasse Strassen gilt. Ab Temperaturen von etwa 7°C und tiefer sind sie in Bezug auf Haftung, Traktion und Bremsleistung den Sommerpneus überlegen.
Gefahr für sich selbst und andere
Wer mit ungenügender Bereifung unterwegs ist, gefährdet sich selber und andere. Bei einem Unfall muss man je nach Umständen sogar mit einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen rechnen. Allenfalls wird man zusätzlich zu einer Busse (wegen Grobfahrlässigkeit beziehungsweise Benutzen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs) verurteilt. Deshalb sollten in unseren Breitengraden unbedingt rechtzeitig verkehrssichere Winterpneus montiert werden – die Regel lautet «von O bis O», also von Oktober bis Ostern. Wer sich daran hält, ist auch versicherungstechnisch auf der richtigen Seite und erspart sich zudem den Stress, beim ersten Schneefall lange auf einen Termin für den Reifenwechsel warten zu müssen.
Im Ausland gelten andere Regeln
Im angrenzenden Ausland gelten für Schweizer Reisende andere Regeln. Wichtig ist es, sich vor den Skiferien oder der Reise ins Ausland während der Wintermonate zu informieren. Deutschland kennt eine situative Winterreifenpflicht. Gemäss Gesetz müssen die Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. In Österreich ist die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April abhängig vom Strassenzustand. Bei Schnee, Schneematsch und Eis müssen Winterreifen montiert sein. In Frankreich ist in bestimmten Bergregionen Winterausrüstung obligatorisch. In Italien regelt die jeweilige Provinz die Winterreifenpflicht. In den meisten Regionen besteht eine Winterreifenpflicht.
Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg stehen Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz gerne zur Verfügung.