Eine umfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht, da unabhängig von der Gesellschaft Ausschlüsse bestehen. Sei dies in Bezug auf die zeitliche, inhaltliche oder persönliche Deckung.

Innerhalb der Karenzfrist gibt es keinen Versicherungsschutz

Je nach versichertem Rechtsgebiet ist eine Karenzfrist von zum Beispiel drei Monaten nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vorgesehen. Das heisst, dass kein Versicherungsschutz besteht für ein Ereignis, das in diese Frist fällt. Damit soll verhindert werden, dass mit dem Abschluss der Versicherung zugewartet wird, bis ein Rechtsstreit absehbar wird. Im Weiteren ist zu klären, ob und in welchem Umfang das Rechtsgebiet, in dem sich der Rechtsstreit abzeichnet, gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert ist.

Versicherung übernimmt bis zu 20'000 Franken

Im vorliegenden Fall und am Beispiel der bäuerlichen Rechtsschutzversicherung Agriprotect besteht bei Pachtstreitigkeiten eine Deckung bis zu einer Summe von 20'000 Franken pro Rechtsfall. Ein Selbstbehalt von 300 Franken plus zehn Prozent der effektiven Kosten gehen zu Lasten der versicherten Person.

Versicherte Person muss anstehendes Problem immer zuerst der Rechtsschutzversicherung melden

Auch wenn zeitliche Deckung besteht und das Rechtsgebiet als versichert gilt, darf die versicherte Person bei einem anstehenden Problem nicht einfach von sich aus handeln, also beispielsweise einen Anwalt engagieren. Sie muss hingegen das versicherte Ereignis unverzüglich der Rechtsschutzversicherung melden. Dabei ist wahrheitsgetreu zu informieren und allfällige, der Fallbeurteilung dienende Dokumente, sind einzureichen.

Versicherter übergibt der Rechtschutzversicherung Vollmacht

Mit der Meldung des Ereignisses gewährt der Versicherte der Rechtsschutzversicherung das Recht, seinen Fall zu vertreten und gibt ihr die dazu benötigten Vollmachten. Die Rechtsexperten der Versicherung schätzen die Rechtslage sowie allfällige Prozesschancen und -risiken ein und besprechen das weitere Vorgehen mit dem Versicherten. Häufig wird zuerst versucht, sich mit der Gegenpartei in Form eines Vergleichs gütlich zu einigen. Wenn dies nicht funktioniert, bleibt der ordentliche Rechtsweg oder ein sogenannter Prozessauskauf. Beim Prozessauskauf wird der Versicherte dafür entschädigt, dass er auf seinen Leistungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung vollumfänglich verzichtet. Der Rechtsschutz kann von der Versicherung aber auch abgelehnt werden, wenn er als offensichtlich aussichtslos erscheint.

Bei Fragen zum Rechtsschutz wenden Sie sich an Ihre landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle, die dem kantonalen Bauernverband angegliedert ist, oder an den Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

 

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Benjamin Keller ist Berater bei der Agrisano, dem Kompetenzzentrum rund um das Versicherungswesen in der Landwirtschaft. Die Agrisano ist eine Dienstleistung des SBV.