Der Bundesrat will die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln revidieren und hat dazu am Mittwoch eine Vernehmlassung eröffnet. Die vorgeschriebenen Vorräte von gewissen Gütern sollen in Zeiten von schwerem Mangel freigegeben werden. So wird die Versorgung sichergestellt.
Kaffee für 3 Monate
Zurzeit besteht die Lagerpflicht für gerösteten und ungerösteten Kaffee. 15 Unternehmen halten zurzeit 15'300 Tonnen Rohkaffee in Säcken an Lager. Dies deckt den Bedarf der Schweiz für drei Monate, wie der Bundesrat im Bericht zur Vorlage schreibt.
Hinzu kommen freie Betriebsvorräte an Roh- und Fertigkaffee, gut 16'800 Tonnen Ende 2017. Sie sind in der Hand von Handelsfirmen, Röstereien und Grosshandel und decken ebenfalls den Bedarf von rund drei Monaten. Damit stellen die Lager den Bedarf der Schweizer Bevölkerung für rund ein halbes Jahr sicher.
"Nicht lebenswichtig", meint der Bundesrat
Pro Kopf und Jahr werden in der Schweiz rund neun Kilogramm Rohkaffee verbraucht. Kaffee ist arm an Proteinen, Fetten und verdaulichen Kohlehydraten und enthält daher praktisch keine Energie. Laut Bericht kann er darum aus ernährungsphysiologischer Sicht keinen Beitrag zur Nahrungsenergieversorgung leisten.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung stuft Kaffee nun nicht mehr als lebenswichtiges Gut ein und schlägt vor, die Pflichtlagerhaltung aufzuheben. Auch das Risiko, dass die Versorgung mit Kaffee nicht genügt, wird als gering eingestuft.
Kaffeeregionen ergänzen sich
Kaffeebohnen werden auf drei Kontinenten angebaut und das ganze Jahr über geerntet. Gebe es Ernteausfälle in einer Region, könnten diese mit Lieferungen aus anderen Regionen kompensiert werden. Die Vorräte an Rohstoff und Fertigprodukten der Schweizer Röster und Händler könnten einen Ausfall von einigen Wochen zudem auffangen.
Eine Umfrage unter 15 Unternehmen, die heute Kaffee-Pflichtlager halten, ergab laut dem Bericht zur Vorlage, dass sechs von ihnen die Lager behalten wollen, wenn sie dafür entschädigt werden. Freiwillige und nicht entschädigte Lager will kein Betrieb halten.
Anpassungen beim Reis
Die Verordnung wird noch in einem zweiten Punkt geändert: Der Bundesrat will beim Reis Anpassungen auf Grund des internationalen Handelsrechts vornehmen.
Sind heute nur die Importeure von Speisereis verpflichtet, Vorräte anzulegen, soll dies neu für alle im Markt gelten, die Speisereis zum ersten Mal im Inland in Verkehr bringen. Auch wird die Generaleinfuhrbewilligung für die Speisereis-Einfuhr abgeschafft.
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