Der Verlust von gut 16 ha Kulturland, davon sind 9,1 ha Fruchtfolgeflächen (FFF), sei enorm und schmerze vor dem Hintergrund der unsicheren Versorgungslage sehr, teilte der Zürcher Bauernverband (ZBV) mit. Positiv sei, dass dem Interesse an der Erhaltung von FFF ein angemessener Stellenwert eingeräumt werde und die generelle Kompensationspflicht bei ökologischen Ersatzmassnahmen bejaht worden sei. «Es ist richtig, dass die ökologischen Aufwertungen, wenn möglich im Wald und unter Schonung des Kulturlands stattfinden», so der ZBV. Bachbett wird so angelegt, dass sich der Fluss seinen natürlichen Lauf innerhalb gewisser Grenzen selbst suchen kann. Dabei soll Naherholungsraum für die Bevölkerung entstehen.
Entscheid kommt nicht vors Bundesgericht
Der Entscheid dazu fiel am 16. August 2022. Der Zürcher Bauernverband hat nun gemeinsam mit den Bewirtschaftern, deren Land durch die Renaturierungen betroffen ist, entschieden, dass der Beschluss des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation nicht an die nächste Instanz weitergezogen wird.
Weitere Entwicklung im Blick
Die Bewirtschafter und der Zürcher Bauernverband werden die weitere Entwicklung intensiv verfolgen – insbesondere was weitere Streckenabschnitte betrifft. Dem Erhalt der FFF müsse ein noch grösserer Stellenwert eingeräumt werden, alles andere sei angesichts der aktuellen Entwicklungen (Ukraine-Krieg, Versorgungs- und Energiekrise) inakzeptabel.