Aktuell seien wieder etliche Fälle von mit Herbiziden abgespritzten Flächen von Privaten, Industriearealen, Gemeindearealen, aber auch auf Landwirtschaftsbetrieben, beispielsweise auf Hofarealen, zu sehen, heisst es im aktuellen Infoletter Pflanzenschutz der Luzerner BBZN. Das habe strafrechtliche Konsequenzen und könne zu Bussen von mehreren Tausend Franken führen.

Seit 2001 verboten

Geregelt sind die Verbote von Herbiziden nicht in der Direktzahlungsverordnung, sondern seit über 20 Jahren in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Eine Umfrage des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) im Jahr 2010 zeigte schon damals, dass die Herbizidverbote auf Plätzen und Wegen vielen Leuten nicht bewusst seien. Offensichtlich sei das aufgrund der noch immer anzutreffenden Fälle auch heute noch so.

Abstand 50 cm

Ausnahmslos verboten ist der flächendeckende Einsatz von Herbiziden auf Böschungen und Grünflächen von Strassen und Gleisanlagen. Zudem auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen. Das Anwendungsverbot zum Schutz der Gewässer gilt auch für den Grünstreifen und Bewuchs, welcher innerhalb von 50 cm an diese Flächen grenzt.