Heinz Egli wohnt auf dem Bachtel im Zürcher Oberland und bietet mit seinem Schwiegersohn Andreas Pally Agrotourismus an. Gestartet hat der Bauer seine Tourismuskarriere mit dem Alpenkino, das er während 18 Jahren betrieb. Heute können Gäste das ganze Jahr hindurch in 12 Alpenbad-Holzzubern das Panorama und dazu eine Mahlzeit geniessen. In den transparenten Alpenbubbles können die Gäste zudem übernachten - und schlafen dabei fast wie unter dem Sternenhimmel.

 

Die Alpenbubbles auf dem Bachtel sind Hüllen aus transparentem Kunststoff. Wegen eines leichten Überdrucks fallen sie nicht in sich zusammen. So stören keinerlei Stangen die Aussicht. Auf der vorgelagerten Terrasse können die Gäste tagsüber die Aussicht und Ruhe geniessen.

 

Erfahren Sie mehr über die Alpenbubbles und Heinz Egli in unserem Hauptartikel. Dort finden Sie auch die Antwort auf unsere Wettbewerbsfrage.

> zum Hauptartikel

 

Das können Sie gewinnen

 

Wir verlosen unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Übernachtung in der «Alpenbubble» inklusive einem Alpenbad und dem Fondueplausch der Firma Alpenbad GmbH. Darin enthalten sind:

  • Übernachtung im Alpenbubble «Stöckli» oder «Waldliechtig» für CHF 280.- (max. 2 Personen)
    Übernachten Sie zu zweit in einer transparenten Kugel und geniessen Sie das Firmament über Ihnen und das Lichtermeer vor Ihnen.

  • Besuch im Alpenbad für CHF 210.- (max. 5 Personen pro Bad)
    Ein Erlebnis der besonderen Art! Entspannen Sie so richtig in unserem mit Holz beheizten und mit frischem Bachtel-Quellwasser gefüllten Alpenbad

  • 2x Fondueplausch für CHF 54.-
    Serviert wird das feine Spezialfondue zusammen mit zwei verschiedenen Sorten Brot, Ananas- und Birnenstücken und Knoblauchgurken.

So können Sie teilnehmen

Vielen Dank für Ihr Interesse. Einsendeschluss für die Alpenbubble-Wettbewerb war der 15. August 2021. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird in der gedruckten Ausgabe vom 20. August 2021 veröffentlicht. 

 

Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmeschluss ist der Sonntag, 15. August 2021 (Mitternacht). Mitarbeitende der Schweizer Agrarmedien AG sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Keine Barauszahlung. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Teilnahme sowie der Angabe von Personendaten erklären Sie sich einverstanden, dass die Schweizer Agrarmedien AG die Daten inkl. Bilder zu Marketingzwecken nutzen dürfen. Insbesondere dürfen die Schweizer Agrarmedien AG Ihre Daten für die Zustellung von Newslettern oder andere Kommunikationen per E-Mail oder per Post verwenden. Die Schweizer Agrarmedien AG sind berechtigt, Dritte mit der technischen Abwicklung von Werbemassnahmen zu beauftragen und Ihre Daten zu diesem Zweck weiterzugeben. Sie können Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Die Kontaktangaben von Schweizer Agrarmedien finden Sie hier. Durch die Wettbewerbs-Teilnahme akzeptieren Sie zudem die Datenschutz- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Agrarmedien AG. Die AGB von Schweizer Agrarmedien AG finden sie hier. Die Datenschutzbestimmungen hier.

Auch die Befolgung der vorstehenden Anleitung können wir eine erfolgreiche Teilnahme nicht garantieren, aufgrund von Gründen, die wir nicht beeinflussen können. Unvollständige, verspätete oder anderweitig fehlerhafte Einsendungen werden nicht akzeptiert.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre Namen, Fotos und weitere Angaben in Printmedien, im Fernsehen, im Radio und im Internet, inkl. Social Media veröffentlicht werden können. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst werden. Die Sieger werden in der BauernZeitung und auf www.bauernzeitung.ch publiziert und veröffentlicht.