[IMG 2] Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt die Kosten für Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung in denjenigen Spitälern, die auf der kantonalen Liste geführt werden.
Aus medizinischen Gründen können auch Kosten für Behandlungen in Nicht-Listenspitälern übernommen werden. Dabei ist aber eine vorgängige Kostengutsprache durch den Wohnkanton erforderlich. Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Viele allgemeine, ambulante Krankenzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung in Spitälern der ganzen Schweiz.
Spitalzusatzversicherungen erweitern die Spitalleistungen
Spitalzusatzversicherungen basieren auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Versicherer definieren somit die Leistungen selbst. Dies im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Je nach Wahl der Versicherung sind beispielsweise folgende Leistungen hervorzuheben:
- Unterstützung durch persönliche Beratung
- Zusätzliche und privilegierte Services währen des Spitalaufenthalts
- Zusätzliche oder volle Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen im Ausland (für Notfälle und je nach Versicherung geplante Behandlungen)
- Freie Spitalwahl (gemäss Listen der einzelnen Ver-sicherer)
- Freie Arztwahl (z. B. Belegarzt, Chefarzt)
- Spitalaufenthalte im 2- oder 1-Bett-Zimmer
Auswahl der vielen Versicherungen sollte geprüft und vergleicht werden
Viele Spitalzusatzversicherungen sind in den Leistungen relativ ähnlich. Gerade deswegen empfiehlt es sich, die jeweiligen zur Auswahl stehenden Versicherungen hinsichtlich Prämien und Leistungen zu prüfen und zu vergleichen. Wichtig ist auch, die Prämienentwicklung im Alter im Auge zu behalten: Das in jungen Jahren günstige Lockvogelangebot kann sich im Alter massiv verteuern. Um eine Spitalzusatzversicherung abschliessen zu können, wird das Bestehen einer Gesundheitsprüfung vorausgesetzt.
Flexible Spitalzusatzversicherung
Die Prämien der Spitalzusatzversicherungen können durch eine Franchisewahl und Selbstbehalte reduziert werden. Bei flexiblen Spitalzusatzversicherungen kann vor dem Eintritt ins Spital gewählt werden, ob der Aufenthalt in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung erfolgen soll. Bei solchen sogenannten Flex-Versicherungen sind ebenfalls Franchisen und Selbstbehalte festgelegt.
Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind bei Fragen zu Spitalzusatzversicherungen gerne behilflich.