Das Gesetz legt fest, dass jedermann im Voraus bestimmen kann, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit seine Interessen wahrnehmen soll. Dafür stehen zwei Mittel zur Verfügung: die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag. Patientenverfügung hilft bei medizinischen Entscheidungen Mit einer Patientenverfügung hält man fest, welchen medizinischen Behandlungen man zustimmt, wenn man sich wegen Krankheit oder Unfall…
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