Bis vor gut 12 Jahren mussten Teilnehmer der G40 Kurse zum nächstgelegenen Anbieter zwei Mal durch den Axen nach Schwyz fahren. Fahrlehrer Walter Epp hat im Jahr 2021 den Lehrgang als G40 Instruktor mit Bravour bestanden. Vorher also von 2010 bis 2021 kamen auswärtige Instruktoren nach Erstfeld, um den G40 Kurs zu leiten.

Mit dem Führerausweis der Kategorie G und erfolgreich absolviertem Fahrkurs G40 können 14-jährige Personen Landwirtschaftstraktoren und landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge sowie gewerblich immatrikulierte Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten lenken. Voraussetzungen, um  an diesem Kurs teilzunehmen sind, bestandene Theorie Prüfung Kategorie G (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 Km/h).

Zwei Tage wird geübt

Am ersten Kurstag: Mitführen eines eigenen landwirtschaftlichen Motorfahrzeuges (Traktor, Transporter, Zweiachsmäher), mind. 30 oder 40 km/h, mit Fahrerschutz ausgerüstet, mit grünen, braunen oder weissen Kontrollschildern, ohne Frontlader.

Am zweiten Kurstag: Zusätzlich einen landwirtschaftlichen Anhänger (unbeladen) mit durchgehender Anhängerbremse (Garantiegewicht mind. 3‘500 kg). Die Fahrzeuge müssen in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand sein sowie den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) entsprechen. Der Teilnehmer muss das Fahrzeug beherrschen und über die nötigen Kenntnisse für eine sichere Bedienung verfügen.

Lernziele dieses Kurses sind:

  • Kennenlernen der theoretischen Grundlagen für das Lenken von landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen. Kennenlernen der Besonderheiten des landwirtschaftlichen Strassenverkehrs.
  • Vorausschauendes Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Strassenverkehr.

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Ausnahmebewilligung für den Kurs

Einen Monat vor dem ersten Kurstag erhält der Kursteilnehmer eine persönliche Ausnahmebewilligung des SVLT, welche ihn berechtigt, in Verbindung mit dem Führerausweis der Kategorie G einen landwirtschaftlichen Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu Ausbildungszwecken zu lenken. Anhänger dürfen ausschliesslich auf dem direkten Weg zum Kursort und während des Kurses mitgeführt werden.

Heute werden nur noch Landwirtschaftliche Fahrzeuge hergestellt, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h erreichen. Darum ist für Lernende in der Landwirtschaft diese Fahrberechtigung erforderlich.

Wenn genügend Anmeldungen (die maximale Teilnehmerzahl ist 5 Kursteilnehmer) werden im Frühling und Herbst ein Kurs durchgeführt. Der nächste Kurs ist auf den 4. Oktober 2022 geplant.
Infos: www.vaz-tcs.ch 
Anmeldungen: https://www.agrartechnik.ch/verband/weiterbildung/kurse