Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Dazu hat sich das Land mit der Unterschrift unter das Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Der Bundesrat sieht das CO2-Gesetzt, über das im Sommer abgestimmt wird, als wichtige Massnahme für die Einhaltung des Abkommens. Die CO2-Verordnung, deren Vernehmlassung nun eröffnet ist, präzisiert die Gesetzesvorlage.
Minus 20 Prozent landwirtschaftliche Emissionen
Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte CO2-Verordnung legt die Reduktionsziele der einzelnen Sektoren wie folgt fest:
- Bei den Gebäuden soll der Ausstoss im Jahr 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent,
- in der Industrie um 35 Prozent,
- im Verkehr um 25 Prozent
- in der Landwirtschaft um 20 Prozent reduziert werden.
Wie bisher prüfe der Bundesrat weitere Massnahmen, sollte sich anhand des jährlichen Treibhausgasinventars abzeichnen, dass ein Sektor nicht auf Zielkurs sei, heisst es in der Mitteilung.
Rückgang im gleichen Tempo nötig
Bis 2019 konnten gemäss den neuesten Zahlen des Schweizer Treibhausgasinventars die landwirtschaftlichen Emissionen gegenüber 1990 um rund 12 Prozent gesenkt werden. Von 2018 bis 2019 erreichte man eine Reduktion um 1,51 Prozent. Wenn es gelingt, dieses Tempo in den nächsten 10 Jahren beizubehalten, wäre eine Reduktion um 20 Prozent bis 2030 realistisch. Fraglos sind dazu allerdings einige Anstrengungen und die flächendeckende Umsetzung emissionsmindernder Massnahmen nötig.
Abgestufte Flugticket-Abgabe
Die Verordnung konkretisiert weitere gesetzliche Bestimmungen. So möchte die Regierung etwa die Flugticketabgabe abstufen. Für Flüge in der Economy-Klasse soll eine Abgabe von 30 Franken für Kurz-, 60 Franken für Mittel- und 90 Franken für Langstrecken fällig werden. Höhere Reiseklassen sollen mit einer je 30 Franken höheren Abgabe belastet werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Juli 2021.
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