Am 1. Januar 2022 treten die neuen eidgenössischen Sicherheitsrichtlinien zur Forstarbeit in Kraft. Grundsätzlich gilt: Wer künftig Holzerntearbeiten für Dritte erledigen will, muss entsprechend ausgebildet sein. Während die Bauern schon fast mit einem Bein im Wald stehen, scheinen sich hinter verschlossenen Türen die Dinge aber noch immer in Bewegung zu befinden. Die Kursplätze sind indes heiss begehrt. Lernende…
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