Der Gewässerschutz wird künftig genauer kontrolliert. Obwohl die Kälberiglus nirgends in den 13 Kontrollpunkten explizit erwähnt werden, sind aber auch sie mitgemeint. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erklärt auf Anfrage: «Ein Kälberiglu ist seit dem Bundesgerichtsurteil vom 15. Juni 2015 als permanent zugänglicher Laufhof zu betrachten.
Folglich muss er gemäss der Vollzugshilfe ‹Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft› einen dichten Belag aufweisen, mit Entwässerung in die Güllegrube.»
Es dürfe nicht möglich sein, dass das Abwasser ins Grundwasser oder in Regenwasserabflüsse abläuft. Würde auch eine Urinauffangwanne den Anforderungen genügen? Jean-Marc Steiner, Amt für Umwelt im Kanton St. Gallen, meint: «Sofern das im Liege- und Auslaufbereich anfallende Abwasser vollständig in eine dichte Urinauffangwanne eingeleitet würde, dann ja.» Im Kanton St. Gallen wird die Entwässerung der Iglus bereits seit Längerem kontrolliert.