Als Kulturschaden wird der Schaden an einer landwirtschaftlichen Kultur bezeichnet, der dazu führt, dass die Kultur nicht mehr geerntet werden kann. Im Vordergrund steht dann der wegfallende Produkterlös (auch als Erntewert bezeichnet). Dieser hängt natürlich von der betroffenen Fläche und vom Ertragsniveau ab.
Schaden möglichst rasch beurteilen
[IMG 2] Bei der Wieslandnutzung ist die Anzahl wegfallender Schnittnutzungen massgeblich. Es empfiehlt sich, nach einem Schaden die Situation möglichst rasch vor Ort zu beurteilen, am besten mit dem Schädiger zusammen. So kann das Ausmass des Schadens gemeinsam festgestellt und es können allfällige Folgemassnahmen mit Kostenfolge zu Lasten des Schädigers vereinbart werden.
Weitere Kostenpositionen
Nicht zu vergessen sind aber noch weitere Kostenpositionen. So kann Zusatzaufwand entstehen, weil die geschädigte Kultur weggeräumt und entsorgt werden muss und das geschädigte Feld wieder hergestellt werden muss. Dabei ist zu überlegen, ob auf der geschädigten Fläche noch eine Nach- oder Ersatzansaat vorgenommen werden soll. Als weitere Fragen sind zu klären, ob der Kulturschaden auch eine Auswirkung auf die Direktzahlungen hat und allenfalls Folgeschäden zu erwarten sind (z. B. wegen Verunreinigung, Vernässung, Verdichtungen).
Wegleitung für die Schätzung von Kulturschaden
Als Hilfestellung für den Landwirt zur Feststellung des Schadensbetrages steht die Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden zur Verfügung (Bestellung im Shop von Agriexpert). Darin sind die Erntewerte verschiedener Ackerkulturen und beim Futterbau je Wiesentyp und Schnittnutzung aufgeführt. Ebenfalls enthält die Wegleitung Entschädigungsansätze für Nach- oder Ersatzansaaten.
Weil immer wieder Fragen zur Entschädigung einer temporären nichtlandwirtschaftlichen Beanspruchung an uns gelangen (z. B. für einen Installationsplatz oder für ein Fest), schlagen wir in der Wegleitung auch eine Entschädigung für temporäre Kleindeponien auf der Basis eines Anteils an den Kosteneinsparungen für den Bauherren vor.
Die Wegleitung wird jährlich aktualisiert und an die Preis- und Kostenentwicklung angepasst. In der Wegleitung nicht enthalten sind Erntewerte und Kostenschätzungen zu Spezialkulturen wie Obst- und Beerenkulturen sowie Reben, hier sind Angaben bei entsprechenden Fachstellen anzufragen.