In fünf kleinen Schweizer Biorebbergen bis 0,25 ha untersuchte FiBL Proben von Blättern, Früchten und Weinen auf Pestizidrückstände. Die Blattproben wurden im Juli 2021 mitten in der Pflanzenschutzsaison gezogen, die Fruchtproben im folgenden September während der Wartefrist, in der keine Behandlungen mit Pestiziden mehr erlaubt sind. Weissweine aus den betreffenden Rebbergen wurden im Frühjahr 2022 bezüglich Pestizidrückständen analysiert.
Mehr auf den Blättern
Insgesamt wurden in den Proben 16 Substanzen gefunden. Dabei handelt es sich entweder um Fungizide oder um Metaboliten von Fungiziden. In den Blattproben der ersten Reihen der Rebberge wurden im Durchschnitt 6,4 Substanzen pro Probe gefunden. Rückstände von Substanzen, die mittels Pestizidscreening gefunden wurden, wiesen in den Blättern eine wesentlich, um einen Faktor 25 bis 50 höhere Konzentration auf als in den Proben von Früchten. Die Konzentrationen der Rückstände in den Früchten und im Wein waren ähnlich hoch. In den Blattproben waren die Konzentrationen von Rückständen in der ersten Reihe deutlich, um einen Faktor fünf höher als in der zweiten Reihe.
Phosphonsäure in allen Proben
Das Fungizid Fosetyl wurde in Früchten viel seltener gefunden als in Blättern, und im Wein seltener als in Früchten. Im Gegensatz dazu wurde Phosphonsäure in allen Proben in Blättern, Früchten und im Wein gefunden. Eine Ausnahme bildet die Phosphonsäure. Diese ist in Pflanzen sehr persistent. Deren Rückstände nehmen im Lauf der Saison wesentlich weniger stark ab als die meisten anderen Pestizide, so dass in Trauben und im Wein die Rückstände von Phosphonsäure gegenüber anderen Pestiziden überwiegen. Die kürzlich vorgenommene Anpassung des Interventionswertes für Phosphonsäure in Bioprodukten trägt dem Rechnung.
Rückstände in Blättern, Früchten und Wein aus Abdrift
Obschon Rückstände durch Abdrift auf den Blattproben häufig vorkamen, bedeutet dies nicht, dass diese Stoffe auch im Wein gefunden wurden. Wie diese Studie zeigt, war die Abnahme der Rückstände bereits von den Blatt- zu den Fruchtproben zu beobachten. Diese dürfte damit zusammenhängen, dass für die Anwendung von Pestiziden im Rebbau in der Regel eine Wartefrist von sechs Wochen vor der Ernte gilt und die Fruchtproben gegen Ende dieser Frist gezogen wurden. Die Wartefrist dient primär dazu, die Rückstände in den behandelten Trauben tief zu halten.
Wie diese Studie vermuten lässt, bewirkt sie aber auch eine Entlastung in den durch Abdrift betroffenen Nachbarreben. Entsprechend wies der Wein der untersuchten Reben, mit Ausnahme der Phosphonsäure, nur wenige Pestizidrückstände auf. Für grösser parzellierte Rebberge vermuten die Autoren der Studie, dass die Rückstände im Wein noch geringer wären, da die Randreihen einen geringeren Teil der gesamten Rebfläche ausmachen.