Die Inhaber der Bewilligungen verlangten vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich die Schwärzung eines Teils der Unterlagen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verfügte im Dezember 2018, dass der WWF Einsicht in die Akten erhält und damit seine Mitwirkungsrechte im Bewilligungsverfahren wahrnehmen kann.
Akteneinsicht verweigert
Die Inhaber der Bewilligungen der Fungizide mit den Wirkstoffen Epoxiconazol und Azoxystrobin verlangten, die Akteneinsicht nicht zu gewähren oder zumindest jene Passagen hinsichtlich des zweiten Wirkstoffes zu schwärzen.
WWF hat Mitwirkungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Bewilligungsinhaber in drei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es hält fest, dass der WWF gemäss einem Leitentscheid des Bundesgerichts vom Februar 2018 ein Mitwirkungsrecht bei der Bewilligung von Pestiziden habe. (Urteile B-532/2019, B-535/2019 und B-556/2019 vom 25.10.2019)