Einem Bio-Bauern im Kanton Aargau wurden 98'000 Franken Direktzahlungen gestrichen, weil er ein unerlaubtes Herbizid gespritzt hat, berichtet die Aargauer Zeitung. Ein anonymer Hinweis habe den Kanton Aargau zu einer Kontrolle veranlasst. Der Vorwurf lautete, dass auf dem Bio-Betrieb ein Herbizid gespritzt worden sei, das nur in der konventionellen Landwirtschaft zugelassen ist.
Zur Abklärung entnahm der Kanton Aargau Bodenproben. Darin seien dann tatsächlich zwei Pestizide nachgewiesen worden. Eines sei aufgrund der Konzentration vernachlässigbar gewesen. Das andere – Aclonifen – sei dagegen in einer solch hohen Konzentration gefunden worden, dass laut den Experten des Kantons eine Altlast oder eine Verunreinigung durch umliegende Felder ausgeschlossen ist.
«Es sah einfach nicht aus wie eine Bioparzelle»
Neben zwei Fachleuten des Kantons sagte auch Andi Distel, Leiter Pflanzenschutzdienst vom landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg, als Zeuge aus – er hatte die Bodenproben entnommen. «Es sah einfach nicht aus wie eine Bioparzelle, dafür war sie zu sauber, das hat mich stutzig gemacht», wird er in der Aargauer Zeitung zitiert.
Auch die Bodenproben selbst sorgten für Diskussionen: Bei der ersten Messung durch den Kanton sei eine der vier Proben extrem hoch belastet gewesen. «Das könnte sein, wenn zum Beispiel mal ein Schlauch gerissen und Pestizid ausgelaufen ist», meinte dazu Bernhard Speiser vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL).
Experten befanden die Dämme für viel zu glatt
Die Beschuldigten erklärten gegenüber den Richtern: «Wir haben nie ein Pestizid gespritzt, wir haben das Unkraut abgeflammt, mit Sternhackgeräten oder von Hand entfernt». Dass das Unkraut gehackt wurde, glaubten die Experten nicht, dafür würden die Dämme, auf denen das Gemüse wachse, viel zu glatt aussehen.
Dass es sich um Altlasten handelt, hielten laut Aargauer Zeitung alle Experten für unwahrscheinlich. Zwar sei bis im November 2018 auf den Parzellen konventionell angebaut worden, doch eine relativ neue Bodenprobe hätte keine Rückstände mehr ausgewiesen – dies spreche klar gegen die Altlast-Theorie.
98'000 Franken Direktzahlungen weniger
Dem Betrieb wurden Direktzahlungen in Höhe von 98'000 Franken aberkannt, dagegen erhoben die Verantwortlichen Einspruch und so musste das Verwaltungsgericht über den Fall entscheiden. Es hat die Beweise und Aussagen eingehend geprüft und nun mehrere Woche nach der Verhandlung das Urteil veröffentlicht: Das Gericht kommt zum Schluss, «dass die Beschwerdeführerin auf biologisch bewirtschafteten Feldern Herbizide verbotenerweise eingesetzt hat». Die Beschwerde wurde also abgewiesen und die Beitragskürzung ist zulässig. Der Entscheid kann nun beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
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