Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2019 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie Agroscope in Wädenswil am Mittwoch, 13. März 2019 mitteilt. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.
Kantonale Regelungen sind unter www.feuerbrand.ch oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.
lid