Die Frostjahre 2016 und 2017 hatten neben ihren negativen Folgen auch eine «desinfizierende» Wirkung gegenüber dem Feuerbrandbakterium, das hat den Krankheitsdruck gesenkt. Im Jahr 2015 hatten 37 Aargauer Gemeinden einen Befall gemeldet, 2016 und 2017 nur noch je sechs Gemeinden. Heuer könnte sich das Bild aber wieder ändern: Gemäss Andi Distel, dem Leiter des kantonalen Pflanzenschutzes, passen die Bedingungen für einen Starkbefall – die Obstproduzenten mit Schutzobjekten müssen wachsam bleiben.
Wie der Pflanzenschutzleiter weiter informierte, wurde das fünfjährige Moratorium für Weissdorn nicht verlängert, die Pflanze darf ausserhalb des Schutzobjektgürtels wieder angebaut werden. Denn abgesehen davon, dass Weissdorn eine Wirtspflanze für Feuerbrand ist, hat er einen vielfältigen ökologischen Nutzen. Aber die Pflanzenschutzstelle werde über allfällige Pflanzungen von Weissdorn informiert, damit man sie im Auge behalten könne, versprach Distel.
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