Um der Biodiversität willen stutzte Bauer Josef Stöckli mit seinem Sohn Michi aus Herlisberg LU die Haselstauden ihrer Hecke bis auf den Stock. Damit machte er Platz für andere Pflanzen. Einer unbekannten Person hingegen gefiel sein Vorhaben nicht - sie reichte Anzeige ein, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
Ein Schnitt ist nur alle drei Jahre erlaubt
Mit dem Schnitt habe der Bauer gegen die Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen verstossen. Denn ein Schnitt bis auf den Stock sei nur alle drei Jahre erlaubt, ausser es besteht eine Sonderbewilligung von der Gemeinde. Stöckli hat aber 2003 einen Vertrag mit der Umsetzungskommission Vernetzungsprojekt Römerswil-Retschwil unterschrieben. In diesem Vertrag heisse es, dass die Hasel immer wieder zurückgeschnitten werden müsse, so die Zeitung.
Familie Stöckli schaltet einen Anwalt ein
Die Staatsanwaltschaft 2 in Emmenbrücke sieht das anders und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagesansätzen zu je 50 Franken bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. In der Strafverfügung heisst es, der Landwirt habe "der Beschädigung eines Lebensraumes für Tier- und Pflanzenarten, der nicht korrekten Pflege, beziehungsweise des nicht korrekten Heckenschnitts sowie des Heckenschnitts ohne die erforderliche Ausnahmebewilligung" schuldig gemacht.
Stöcklis sind empört und werden das Urteil anfechten. Dafür haben sie über den landwirtschaftlichen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet.