Ab dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Zwar sind Landwirte von den Neuerungen nur wenig direkt betroffen, trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten. Pflanzenpässe obligatorisch Neu braucht alles zum Anpflanzen bestimmte Material (Pflanzen, Stecklinge, Ausläufer usw.) einen Pflanzenpass in einheitlichem Format. Darauf gehören der botanische Name, die Zulassungsnummer, ein…
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