Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Dienstag eine Richtlinie zur Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen erlassen. Dabei geht es auch um den Maiswurzelbohrer (MWB) und die besondere Situation im Kanton Luzern. Die Richtlinie tritt am 1. August in Kraft. Erste Fänge sind gemäss Heinrich Hebeisen, Pflanzenschutzdienst Kanton Luzern, kaum vorher zu erwarten. Also tritt das Projekt ab August in Kraft. Im August soll dann auch das Vorgehen im Grenzgebiet zu den Nachbarkantonen geregelt werden.
Luzern entgegengekommen
In Luzern gibt es viele Betriebe, welche nur Mais und Kunstwiese, teils noch wenig Getreide, in der Fruchtfolge haben. Die bisherigen kurzfristigen Massnahmen verursachten diesen Betrieben Zusatzkosten von über einer Million Franken insgesamt, schätzte Heinrich Hebeisen, der gemeinsam mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband ein anderes Vorgehen forderte (die BauernZeitung hat mehrmals darüber berichtet). Wegen des steigenden Einwanderungsdruckes von Norden und Süden seien Verhältnismässigkeit und Planbarkeit nicht mehr gegeben.
Gemäss einem Populationsentwicklungsmodel des Julius-Kühn-Institutes könne sich der Maiswurzelbohrer bei einer Fruchtfolge Mais-Mais-Kunstwiese-Kunstwiese nicht schädlich ausbreiten. Die neue Bekämpfungsrichtlinie lasse nun ein Pilotprojekt im Kanton Luzern zu, schreibt Heinrich Hebeisen in seinem aktuellen Infoletter Pflanzenschutz vom 16. Juli.
Damit im Kanton in den nächsten sechs Jahren ein Pilotprojekt gestartet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
- Fallennetz zur Überwachung wird ausgebaut.
- Es werden Vorkehrungen getroffen, um Population tief und unschädlich zu halten.
- Sobald ein MWB gefangen wird, darf im ganzen Kantonsgebiet maximal zwei Jahre Mais auf der gleichen Parzelle angebaut werden, gefolgt von einer Maisanbaupause von mindestens zwei Jahren.
- Massnahmen im Grenzgebiet zu Nachbarskantonen sind in Bearbeitung.
- Mit dem Pilotprojekt sollen epidemiologische Erkenntnisse gewonnen werden.
Fallen sind gestellt
Nachdem im Kanton Tessin letzte Woche die ersten Maiswurzelbohrer gefangen wurden, hat man diese Woche in Luzern die Fallen aufgestellt. Wenn Käfer gefangen werden, darf im Umkreis von zehn Kilometern um den Befallsherd kein Mais nach Mais angebaut werden. Diese Massnahme bleibt in der neuen Richtlinie also gleich. Liegen mehrere Sicherheitszonen weniger als 10 km auseinander, werden die dazwischen liegenden Flächen eingeschlossen. Die Transporteinschränkungen und Hygienemassnahmen, etwa Erntemaschinen reinigen, fallen neu weg. In Gebieten mit einem erhöhten Befallsrisiko können die Kantone strengere Massnahmen anordnen, etwa kein Mais nach Mais auf dem ganzen Kantonsgebiet.