Für eine langfristige landwirtschaftliche Produktion ist der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zentral. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bund im neuen Agrarpaket zwei grundlegende Praktiken der konservierenden Landwirtschaft übernommen: Bodenschonende Anbaumethoden und eine möglichst permanente Bodenbedeckung. Der neue Produktionssystembeitrag (PSB) zur schonenden Bodenbearbeitung wird in diesem Artikel näher vorgestellt.
Beiträge sind miteinander verknüpft
Die beiden Beiträge zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sind miteinander verknüpft. Um den Beitrag der schonenden Bodenbearbeitung zu erhalten, müssen die Anforderungen an die angemessene Bodenbedeckung erfüllt sein. Die beiden Beiträge sind auch in finanzieller Hinsicht wichtig, da sie helfen, die Senkung des Basisbeitrags auszugleichen.
4-jährige Verpflichtungsdauer
Der Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung war bis anhin ein Ressourceneffizienzbeitrag (REB) und wird auf den 1. Januar 2023 in ein Produktionssystembeitrag umgewandelt. Der REB besteht seit 2014 und fördert die pfluglosen Anbauverfahren Mulchsaat, Streifenfrässaat und Direktsaat.
Der Beitrag hat neu aber eine Verpflichtungsdauer von vier Jahren. Zusätzlich müssen mindestens 60 % der offenen Ackerfläche mit bodenschonenden Massnahmen bewirtschaftet werden, damit man die Beiträge erhält. Die Abstufung der Beiträge nach Anbauverfahren entfällt.
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Pflugverzicht bereits ab Herbst 2022
Neu werden für alle drei Anbauverfahren 250 Franken pro Hektare ausbezahlt. Die Frist für die Umsetzung dieser Massnahme ist sehr kurz, da die diesjährige Ernte schon im vollen Gange ist.
Möchte man im Jahr 2023 Beiträge erhalten, muss man ab der Ernte der Vorkultur 2022 die Massnahmen umsetzen und dementsprechend schon diesen Sommer auf den Einsatz des Pfluges nach der Ernte verzichten.
Überblick Beitrag «schonende Bodenbearbeitung»
Name der Massnahme | Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche |
Betroffener Bereich | Offene Ackerfläche |
Ziel | Verringerung des Erosionsrisikos und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit |
Anforderungen |
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Höhe des Beitrags | 250.–/ha (für alle Anbauverfahren) |
Zu beachten |
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Serie zum Absenkpfad (Teil 1)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen
Weitere Informationen: hier