Der Mann, der wegen toter und verwester Tiere auf seinem Grundstück in Oftringen AG unter Verdacht der Tierquälerei stand, war am 4. Februar 2020 festgenommen worden (wir berichteten). Der Beschuldigte wurde nun am 7. Februar nach einem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts aus der Haft entlassen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt.
Antrag auf Tierhaltungsverbot abgelehnt
In dem Gerichtsverfahren wurde gegen den Erlass eines Tierhaltungsverbots für den beschuldigten Oftringer entschieden. Das Zwangsmassnahmengericht begründete das Urteil damit, die Voraussetzungen für eine solche Massnahme seien nicht erfüllt.
Tierleben nicht so hochwertig einzustufen wie Menschenleben
Demnach bräuchte es für eine Inhaftierung oder eine Entlassung unter Ersatzmassnahme (das heisst in diesem Fall, die Freilassung mit einem Tierhaltungsverbot) eine Fortsetzungsgefahr. Darunter verstehe man eine "schwere Gefährdung Dritter", wobei primär an eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen zu denken sei.
Gemäss Zwangsmassnahmengericht ist "das Rechtsgut Tierleben" in punkto Wiederholungsgefahr weniger hochwertig einzustufen, als ein Menschenleben.
Beschuldigter will keine Tiere mehr halten
Weiter wurde damit argumentiert, der Aargauer wolle nach eigenen Aussagen in Zukunft keine Tiere mehr halten und auf seinem Grundstück seien mittlerweile auch keine mehr. Seine Schafe, Ziegen und Hühner sind von den Behörden fremdplatziert worden.
Veterinärdienst reagiert unabhängig
Nach dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts hat der Aargauer Veterinärdienst mit sofortiger Wirkung selbst ein Tierhaltungsverbot verhängt. Dieses war bereits zuvor unabhängig vom laufenden Strafverfahren in die Wege geleitet worden.
Da auf diese Weise keine Wiederholungsgefahr mehr drohe, will die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau keine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid einreichen.