Der Beschuldigte ist wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft. Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im November 2019 erging ein weiterer Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde.
Angeklagter war überfordert
Der Beschuldigte machte bei der Einvernahme geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren kürzlichen Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.
Haltungsverbot soll beantragt werden
Die Staatsanwaltschaft will am (heutigen) Donnerstag ans Zwangsmassnahmengericht gelangen und beantragen, dass dem Beschuldigten untersagt wird, Tiere zu halten. Es gilt laut Angaben der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag die Unschuldsvermutung.
Am Dienstag hatte die Kantonspolizei Aargau nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in Oftringen einen Tierhalter festgenommen, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote und teilweise in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt werden konnten.
Nicht zur Einvernahme erschienen
Der Beschuldigte war zuvor im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz am Montag nicht zu einer Einvernahme bei der Kantonspolizei erschienen, so dass die Staatsanwaltschaft einen Vorführbefehl ausgestellte.