Darin steht, dass für den Bundesrat der Freiberger eine einzige Rasse darstelle und die Anerkennung einer zweiten Zuchtorganisation gesetzlich unmöglich sei, da dies das Überleben der einzigen einheimischen Pferderasse in Frage stelle.
Urfreiberger ist auch Freiberger
Der Urfreiberger unterscheidet sich genetisch nicht von den anderen Freibergern, heisst es in einer Mitteilung des SFV. Das bedeutet, dass man das Label «reinrassig» nicht ausschliesslich einer Kategorie der Freiberger-Pferde mit 0 Prozent Fremdblut verleihen kann. Gemäss Antwort des BR sei dies eine «aus wissenschaftlicher Sicht abzulehnen». Die Förderungs- und Erhaltungsprojekte des Bundes kommen allen Freibergern zugute, inklusive dem Urfreiberger.
Eine zweite Zuchtorganisation wird nicht anerkannt
Der Urfreiberger braucht keine speziellen Schutzmassnahmen und die Hengste des Schweizer Nationalgestüts (SNG) in Avenches, im Besitz des Bundes, decken die gesamte genetische Vielfalt der Rasse ab. Gemäss der eidgenössischen Tierzuchtverordnung und der Tatsache, dass der Urfreiberger auch zur Freibergerrasse gehört, kommt die Anerkennung einer zweiten Zuchtorganisation nicht in Betracht.
Ausserdem würde eine Aufspaltung des Freibergerbstands das Überleben der Rasse gefährden, aufgrund unter anderem des Risikos einer Steigerung des Inzuchtgrades.
asa