Man berücksichtige den Kompromiss, auf den sich 14 Organisationen aus Umweltschutz und Landwirtschaft geeinigt hatten, versichert der Bundesrat in einer Mitteilung. Angesichts der Herausforderungen, die mit mittlerweile «mindestens» 180 Wölfen und 20 Rudel in der Schweiz einhergehen, will er Abschüsse weiter erleichtern und schickt dazu die Teilrevision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung.
Einzelwölfe unabhängig vom Gebiet schiessen
Nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe konnten bisher nicht innerhalb von Rudelrevieren geschossen werden, die Revision sieht hier eine Änderung vor. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben laut Bundesrat gezeigt, dass Einzeltiere im Territorium von Rudeln herumstreifen und Schaden anrichten. Weiterhin gilt für einen Abschuss die Voraussetzung eines «erheblichen» Schadens, die aber neu in Gebieten mit früheren Schadensfällen mit 8 Nutztierrissen innerhalb von vier Monaten erfüllt sein soll. Zuvor brauchte es 10 Risse. Bei Rindern, Pferden und Neuweltkameliden wird die Schwelle bei zwei getöteten oder schwer verletzten Tieren innerhalb von vier Monaten vorgeschlagen. Letzteres ist eine Neuerung, die sowohl für Einzelabschüsse als auch die Regulation von Rudeln gelten würde.
Rudelwölfe sofort abschiessen
Bei erheblichem Schaden an Nutztieren können Kantone heute Einzelwölfe zum Abschuss freigeben, neu soll das auch gelten, wenn «Menschen erheblich gefährdet» sind. Die Revision ergänzt dieselbe Regelung für Rudelwölfe, die eine «unmittelbar drohende Gefahr» für den Menschen darstellen. Solche Tiere sollen gemäss erläuterndem Bericht unverzüglich abgeschossen werden dürfen, da in dieser dringlichen Situation die Zustimmung des Bafu nicht vorausgesetzt und eingeholt werden könne.
So rasch wie möglich sei aber eine begründete und beschwerdefähige Abschussverfügung durch die Kantone zu publizieren.
Rudel ohne Reproduktion regulieren
Wolfsrudel können nach geltendem Recht nur dann reguliert werden, wenn sie sich im betreffenden Jahr fortgepflanzt haben. Der Bundesrat will Regulationsabschüsse neu auch erlauben, wenn sie auf Jungtiere des Vorjahres abzielen. Voraussetzung dafür ist auch hier ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefahr von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.
Entschädigung an TVD-Meldung gebunden
Abgeltungen für durch Wölfe geschädigte Nutztiere soll es nach den Plänen des Bundesrats nur noch dann geben, wenn sie in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zum Zeitpunkt des Risses korrekt angemeldet waren. Das ermögliche eine bessere Vollzugskontrolle und führe somit zu einem klareren und einfacheren Vollzug. Eine korrekte Meldung umfasse auch den rechtzeitigen Wechsel in die Sömmerungshaltung.
Die revidierte Jagdverordnung soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrats läuft bis am 23. Februar 2023.
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